Kammertrockner nach DIN EN 1539
Trockenschrank
lösemittelhaltige Stoffe
brennbare Stoffe

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Öfen nach DIN EN 1539

Sicherheitsanforderungen für Trockner und Öfen, in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden

Die Sicherheitsanforderungen an Trockner und Industrieöfen, in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden, sind in der DIN EN 1539 geregelt.

Die zusätzlichen Anforderungen reichen von der Überwachung von Konzentrationen sowie der Zu- und Abluftvolumenströme über die Vermeidung von Zündquellen bis hin zur Explosionsdruckentlastung.

Wenn sich die eingebrachte Menge Lösemittel beim Trocknungsprozess ­– beispielsweise bei Oberflächenbeschichtungen, Formlacken oder Tränkharzen – für eine Charge begrenzen lässt, muss nicht zwingend ein Ex-Trockenschrank entsprechend der ATEX-Richtlinie ausgewählt werden.

Die baulichen und räumlichen Rahmenbedingungen für die Installation einer Anlage gemäß DIN EN 1539 unterliegen deutlich weniger Auflagen als einer Anlage nach der ATEX-Richtlinie. Geräteausführungen nach DIN EN 1539 können für die Aufstellung im neutralen Bereich sowie für den feuergefährdeten Bereich ausgeführt werden (Schaltschrank in Schutzart IP 54). Somit ergeben sich deutlich geringere Investitions- und Unterhaltungskosten.

 

Beispiel:
Die höchstzulässige Masse brennbarer Stoffe wird anlagenspezifisch festgelegt und dem Gerätebetreiber über ein Typenschild sowie eine Betriebsanleitung eindeutig mitgeteilt. Eine entsprechenden Arbeitsanweisung garantiert einen sicheren Betrieb, auch bei freiwerdenden Lösemittelmengen.


Zulässige max. Mengen an Lösemittel.
Die maximale Masse an brennbaren Stoffen pro Charge darf 34,9 g bei 200 °C nicht überschreiten.

Die im Diagramm aufgezeigte max. zulässige Menge an brennbaren Stoffen pro Charge darf gemäß DIN EN 1539 für folgende Anwendungen erhöht werden:
• Formlacktrocknung bis zur 10-fachen Menge
• Tränkharztrocknung bis zur 20-fachen Menge

 

 

Entstehen beim Prozess meiner eingebrachten Stoffe brennbare oder explosionsfähige Gase?
 

Für die technische Auslegung einer Anlage nach der DIN EN 1539 oder ATEX sind einige Informationen zu ermitteln, u.a.:

  • Welche Stoffe in welchen Mengen werden mit Prozessbeginn oder während der Prozesslaufzeit freigesetzt?
  • Wie hoch ist der Flammpunkt und die Zündtemperatur der Medien?
  • Sind Lösemittel vorhanden?

Zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind diese Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern sehr wertvoll. Zur Einschätzung, ob sich durch das eingebrachte Produkt eine brennbare oder explosionsfähige Atmosphäre bilden kann, lohnt sich ein genauer Blick auf das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Stoffs. Liegt Ihnen das benötigte Sicherheitsdatenblatt nicht vor, können Sie diese Information auch anhand des Stoffnamens, der ZVG-Nr. oder der CAS-Nr in der GESTIS-Stoffdatenbank suchen.

> https://gestis.dguv.de/search

Hinweis: In der Regel werden in der GESTIS-Stoffdatenbank nur Informationen zu Reinstoffen zur Verfügung gestellt, keine Informationen zu Stoffgemischen.
Inhalte: Die GESTIS-Stoffdatenbank enthält Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und anderen chemischen Stoffen, wie z. B. die Wirkungen der Stoffe auf den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Maßnahmen im Gefahrenfall (inkl. Erste Hilfe). Darüber hinaus wird der Nutzer über wichtige physikalisch-chemische Daten sowie über spezielle Regelungen zu den einzelnen Stoffen informiert. Es sind Informationen zu etwa 8.800 Stoffen enthalten. Die Pflege der Daten erfolgt zeitnah nach Veröffentlichung im Vorschriften- und Regelwerk oder nach Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. *GESTIS - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung