Kammertrockner nach DIN EN 1539
Trockenschrank
lösemittelhaltige Stoffe
brennbare Stoffe
Ergänzen / Abändern .....
Sicherheitsanforderungen für Trockner und Öfen in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden
Die Sicherheitsanforderungen an Trockner und Industrieöfen, in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden, sind in der DIN EN 1539 geregelt.
Die zusätzlichen Anforderungen beginnen bei der Überwachung von Konzentrationen, der Zu- und Abluftvolumenströme, einer Vermeidung von Zündquellen bis hin zur Explosionsdruckentlastung.
Wenn sich die eingebrachte Menge Lösemittel beim Trocknungsprozess beispielsweise bei Oberflächenbeschichtungen, Formlacken oder Tränkharzen für eine Charge begrenzen lässt, muss nicht zwingend ein Ex-Trockenschrank entsprechend der ATEX-Richtlinie ausgewählt werden.
Die baulichen und räumlichen Rahmenbedingungen für die Installation einer Anlage gemäß DIN EN 1539 unterliegen deutlich weniger Auflagen als einer Anlage nach der ATEX-Richtlinie. Geräteausführungen nach DIN EN 1539 können für die Aufstellung im neutralen Bereich sowie alternativ auch für den feuergefährdeten Bereich ausgeführt werden (Schaltschrank in Schutzart IP 54). Somit ergeben sich deutlich geringere Investitions- und Unterhaltungskosten.
Beispiel:
Die höchstzulässige Masse brennbarer Stoffe wird anlagenspezifisch festgelegt und über ein Typenschild, sowie einer Betriebsanleitung dem Gerätebetreiber eindeutig mitgeteilt. Mit einer entsprechenden Arbeitsanweisung wird ein sicherer Betrieb, auch bei freiwerdenden Lösemittelmengen, garantiert.

Zulässige max. Mengen an Lösemittel.
Die maximale Masse an brennbaren Stoffen pro Charge darf 34,9 g bei 200 °C nicht überschreiten.
Die im Diagramm aufgezeigte max. zulässige Menge an brennbaren Stoffen pro Charge darf gemäß DIN EN 1539 für folgende Anwendungen erhöht werden:
• Formlacktrocknung bis zur 10-fachen Menge
• Tränkharztrocknung bis zur 20-fachen Menge
Lacktrockenschränke
- Fail-Safe-SPS zur Realisierung der Sicherheitsforderungen
- Temperaturwählbegrenzer JUMO TW/TB 08
- Programmstartfunktion über Barcode-Chargenprotokollierung
- LED-Leuchtsäulen
- Stand-Schaltschränke IP 54 (in fahrbarer Ausfühung)