Kammertrockner nach DIN EN 1539
Trockenschrank gemäß ATEX-Richtlinie
explosionsgeschützer Ofen
lösemittelhaltige Stoffe
brennbare Stoffe
Ergänzen / Abändern .....
Sicherheit im Fokus.
Mit ATEX-konformen Anlagen und Prüfschränken
Je nach Umgebung und Anwendung, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, ist Sicherheit von entscheidender Bedeutung. Die ATEX-Richtlinie bildet hierzu einen verbindlichen Rahmen für die Planung, Bau, Prüfung und Betrieb von Anlagen und Prüfschränken, die in potenziell explosionsfähigen Umgebungen eingesetzt werden oder in denen eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
Rechtlicher Rahmen – Zwei Richtlinien, zwei Perspektiven
Anwender: Verantwortung und Vorsicht
ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (ATEX 137)
Gilt für den Betreiber und legt fest, dass in explosionsgefährdeten Bereichen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ein umfassendes Explosionsschutzkonzept zu erstellen ist. Dies umfasst die Identifizierung potenzieller Zündquellen, Bewertung der Explosionsrisiken und die Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen. Die regelmäßige Schulung des Personals und die Überprüfung der Sicherheitsprotokolle sind essenzielle Bestandteile, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Hersteller: Sicherheit und Konformität von ATEX-Geräten
ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU (ATEX 114)
Gilt für den Gerätehersteller. Die Richtlinie regelt die Konstruktion, Fertigung und Konformitätsbewertung von Anlagen und Schutzsystemen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Bereits in der Entwurfsphase müssen geeignete Werkstoffe und technische Lösungen gewählt werden, um Zündquellen unter allen Betriebsbedingungen auszuschließen. Kundenseitige Gefährdungsbeurteilungen und Explosionsschutzkonzepte bilden dabei eine wesentliche Bewertungsgrundlage.
Jede Anlage wird einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen, um die Sicherheit zu belegen. Nach Fertigstellung durchlaufen die Anlagen eine offizielle Prüfung durch einen zertifizierten Prüfdienstleister (bspw. TÜV, DEKRA, IBExU).
Nach Abschluss dieser Prüfung und Auswertung der Protokolle ist ein in Verkehr bringen und ein Betrieb in ATEX-Zonen zulässig. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch ein Zeichen für Qualität und Zuverlässigkeit.
Wichtige nationale Vorschriften und Normen
Für die erfolgreiche Implementierung und Einhaltung der ATEX-Richtlinien sind nationale Vorschriften entscheidend. In Deutschland zählen dazu die DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“, die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 1. Diese Regelwerke stellen einen detaillierten Rahmen für die Aufstellung und den Betrieb von Geräten unter Berücksichtigung der Explosionsgefahr bereit.
Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzkonzept
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Explosionsschutzes und muss vom fachkundigen Anlagenbetreiber durchgeführt werden. Ziel ist es, sämtliche potenzielle Explosionsgefahren systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehört auch die Einteilung des Arbeitsbereichs in Zonen, basierend auf Häufigkeit und Dauer einer explosionsfähigen Atmosphäre.
Auf Grundlage dieser Analyse werden technische, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen definiert. Diese fließen in das Explosionsschutzkonzept ein, das drei zentrale Ziele verfolgt:
- Die Bildung explosionsfähiger Atmosphären zu vermeiden oder deutlich zu reduzieren
- Zündquellen zuverlässig zu verhindern
- Die Auswirkungen einer Explosion wirksam zu begrenzen
Ein klar strukturiertes und praxisnahes Explosionsschutzkonzept sorgt dafür, dass Anlagen und Arbeitsprozesse auch in explosionsgefährdeten Bereichen sicher betrieben werden können.
Explosionsschutzdokument – Der verbindliche Nachweis
Ein zentrales rechtliches und technisches Dokument ist das Explosionsschutzdokument, das gemäß § 6 Absatz 9 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vom Betreiber erstellt werden muss. Es dokumentiert lückenlos, dass alle Gefährdungen ermittelt, bewertet und mit wirksamen Maßnahmen abgesichert werden.
Es beinhaltet:
- Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung
- Zoneneinteilung
- Festgelegte Schutzmaßnahmen
- Prüf- und Instandhaltungsintervalle
- Dokumentation der Wirksamkeitskontrollen
Das Dokument muss vor Inbetriebnahme der Anlage erstellt und bei jeder relevanten Änderung an der Anlage, dem Prozess oder den eingesetzten Stoffen aktualisiert werden. Nur so bleibt der Explosionsschutz dauerhaft wirksam, nachvollziehbar und rechtssicher.
Gemeinsames Ziel: Maximale Sicherheit und Zuverlässigkeit
Die Einhaltung der ATEX-Richtlinien ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein klares Qualitätsversprechen. Sie steht für präzise Konstruktion, normgerechte Fertigung, konsequente Prüfung und lückenlose Dokumentation – die Grundpfeiler für höchste Sicherheit im Betrieb.
Unser gemeinsames Ziel ist eindeutig: den Schutz von Menschen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Wer diese Standards konsequent umsetzt, schützt nicht nur Leben, sondern sichert zugleich die Langlebigkeit, Betriebssicherheit und Effizienz der eingesetzten Technik.
Für serienmäßig gefertigte Anlagen liegen in der Regel eine Konformitätsbescheinigung und die entsprechenden Zertifikate des Herstellers vor. Dadurch ist keine zusätzliche externe Prüfung notwendig, solange keine Änderungen am Gerät vorgenommen werden.
Bei kundenspezifisch entwickelten Anlagen oder Prüfschränken hingegen ist nach Fertigstellung eine Abnahme und Zertifizierung durch eine zugelassene Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA, IBExU) erforderlich. Erst mit dieser Bestätigung dürfen die Geräte in den Verkehr gebracht und in ATEX-Zonen eingesetzt werden.
Fachwissen kompakt
Die wichtigstens Begriffe - einfach erklärt.
Was ist ein Flammpunkt?
Der Flammpunkt (nach DIN-ISO 2592) ist die niedrigste Temperatur, gemessen bei einem Normaldruck von 1013 hPa, bei der sich aus einer Flüssigkeit genügend Dämpfe entwickeln, die mit der darüberstehenden Luft ein durch Fremdzündung entflammbares Gemisch erzeugen können. Die Verbrennung stoppt jedoch wieder, wenn nicht genug brennbare Gase frei werden, die ein Weiterbrennen ermöglichen.
Hat die brennbare Flüssigkeit eine Temperatur, die niedriger ist als der Flammpunkt, lässt sich die Flüssigkeit nicht mit einer externen Zündquelle entzünden. Erst wenn die Temperatur des Flammpunktes erreicht ist, bildet die Flüssigkeit in ausreichender Menge brennbare Dämpfe, welche sich dann entflammen lassen. Ist die nachströmende Dampfmenge jedoch nicht groß genug, um eine dauerhafte Verbrennung zu ermöglichen, kommt die Verbrennung zum Erliegen, auch wenn die Zündquelle nicht entfernt wird.
Dies wird am Beispiel von Dieselkraftstoff deutlich, der einen Flammpunkt von etwa +55 °C hat und sich bei Zimmertemperatur nicht durch ein Streichholz entzünden lässt. Jedoch kann das Halten eines Streichholzes an die Flüssigkeit deren Temperatur so weit erhöhen, dass der Flammpunkt erreicht und eine Entzündung verursacht wird.
Der Flammpunkt liegt meist nur wenige Grad unter dem Brennpunkt, ab dem eine dauerhafte Verbrennung auch ohne Zündquelle möglich ist. Bei weiterem Erhitzen entzündet sich die Flüssigkeit selbstständig bei Erreichen ihrer Zündtemperatur, ohne externe Zündquelle.
Der Flammpunkt ist eine wichtige sicherheitstechnische Kenngröße zur Beurteilung und Einstufung von Gefahrgut und Gefahrstoffen.
Was ist eine Zündtemperatur?
Die Zündtemperatur (auch Zündpunkt oder Entzündungspunkt) beschreibt die Temperatur, bei der sich ein Stoff in Anwesenheit von Sauerstoff ohne Fremdeinwirkung selbst entzündet. An diesem Punkt erreicht eine Flüssigkeit einen Dampfdruck, der hoch genug ist, dass das resultierende Gas-Luft-Gemisch sich selbst entzündet.
Anders als beim Flammpunkt, wo das Gasgemisch nur durch eine externe Zündquelle entflammt, ist die Zündfähigkeit eines Gemisches auch von seinem Mischungsverhältnis mit Sauerstoff abhängig. Dieses Verhältnis bestimmt den Explosionsbereich des Gemisches.
Was ist eine Explosionsgrenze?
Explosionsgrenzen markieren die Grenzbereiche des Explosionsbereiches. Die untere Explosionsgrenze (UEG) und die obere Explosionsgrenze (OEG) definieren die minimale bzw. maximale Konzentration eines brennbaren Stoffes in einem Gemisch
aus Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, bei der sich eine selbstständig fortpflanzende Flamme gerade noch bzw. nicht mehr bilden kann. Ein Gemisch innerhalb dieser Grenzen ist zündfähig.
Für jedes Gas-Luft-Gemisch existiert eine spezifische Explosionsgrenze (Zündgrenze), die temperatur- und druckabhängig ist. Unterhalb der UEG spricht man von einem mageren, oberhalb der OEG von einem fetten Gemisch. Ein fettes Gemisch kann mit zusätzlicher Luftzufuhr zünden und verbrennen, ohne jedoch zu explodieren. Ein mageres Gemisch hingegen ist nicht zündfähig.
Die Konzentration des brennbaren Gases oder Dampfes wird in Volumenprozent (Vol.-%) oder Gramm pro Kubikzentimeter (g/cm³) angegeben. Diese sicherheitstechnischen Kennzahlen können den Sicherheitsdatenblättern der jeweiligen Stoffe entnommen, aus spezialisierten Datenbanken wie der GESTIS-Stoffdatenbank (GESTIS-Stoffdatenbank) recherchiert oder durch spezialisierte Institutionen analysiert und bestimmt werden.
Entstehen beim Prozess meiner eingebrachten Stoffe brennbare oder explosionsfähige Gase?
Für die technische Auslegung einer Anlage nach der DIN EN 1539 oder ATEX sind einige Informationen zu ermitteln, u.a.:
- Welche Stoffe in welchen Mengen werden mit Prozessbeginn oder während der Prozesslaufzeit freigesetzt?
- Wie hoch ist der Flammpunkt und die Zündtemperatur der Medien?
- Sind Lösemittel vorhanden?
Zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind diese Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern sehr wertvoll. Zur Einschätzung, ob sich durch das eingebrachte Produkte, eine brennbare oder explosionsfähige Atmosphäre bilden kann, lohnt sich ein genauer Blick auf das Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Stoffs. Liegt Ihnen das benötigte Sicherheitsdatenblatt nicht vor, können Sie diese Information auch anhand des Stoffnamens, der ZVG-Nr. oder der CAS-Nr in der GESTIS-Stoffdatenbank suchen.
> https://gestis.dguv.de/search
Hinweis: In der Regel werden in der GESTIS-Stoffdatenbank nur Informationen zu Reinstoffen zur Verfügung gestellt, keine Informationen zu Stoffgemischen. Inhalte: Die GESTIS-Stoffdatenbank enthält Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und anderen chemischen Stoffen, wie z. B. die Wirkungen der Stoffe auf den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Maßnahmen im Gefahrenfall (inkl. Erste Hilfe). Darüber hinaus wird der Nutzer über wichtige physikalisch-chemische Daten sowie über spezielle Regelungen zu den einzelnen Stoffen informiert. Es sind Informationen zu etwa 8800 Stoffen enthalten. Die Pflege der Daten erfolgt zeitnah nach Veröffentlichung im Vorschriften- und Regelwerk oder nach Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. *GESTIS - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Was sind explosionsgefährdete Bereiche?
In explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Bereichen) kann eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten. Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben, welches sich bei Vorhandensein einer Zündquelle entzünden kann.
Die ATEX-Richtlinie klassifiziert diese Bereiche je nach Explosionsgefahr in drei ATEX-Zonen oder Ex-Schutzzonen. Ziel dieser Einteilung ist es, sicherzustellen, dass nurgeeignete, ATEX-zertifizierte Geräte und Betriebsmittel eingesetzt werden, um das
Explosionsrisiko zu minimieren. Die Zoneneinteilung ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und ausschlaggebend für die Auswahl geeigneter Technik.
Kennzeichnungen erfolgen in der Regel durch gelbe, dreieckige Warnschilder mit der Aufschrift „EX“.
Die Zonen werden nach Gefährdungsgrad sowie Häufigkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären unterteilt:
Zone 0/20: Ständige oder häufige Anwesenheit einer explosionsfähigen Atmosphäre.
Zone 1/21: Gelegentliches Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre bei Normalbetrieb.
Zone 2/22: Seltenes und nur kurzzeitiges Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre während des Normalbetriebs